Verbraucherschutz: Justizsenator Braun gibt Verantwortung ab
Veröffentlicht am 13/12/2011 in Politik
Verbraucherschutz © Kaarsten - Fotolia.com
Der umstrittene Berliner Justizsenator Braun wolle sein Amt als Verbraucherschutzsenator ruhen lassen, hieß es erst von einigen Seiten. Nur wenige Stunden später bestätigte sich diese Vermutung mit dem Rücktritt Brauns. Hier zeigt sich die Reaktion auf Vorwürfe gegen den Verbraucherschutzsenator, die ihm nachsagten, in fragwürdige Immobiliengeschäfte verwickelt zu sein.
Die Krisensitzung des CDU-Präsidiums zog sich mehrere Stunden hin. Daraus ging hervor, dass auch der CDU-Landeschef Frank Henkel bestätigte, dass Braun noch im Laufe des Tage den regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit von der SPD um Entlassung bitten werde. Um Schaden für Justiz, Verbraucherschutz und auch den Senat zu verhindern, werde dieser Schritt begangen, so hieß es.
Die Mitglieder des CDU-Präsidiums jedoch sprachen zuvor noch ihr vollstes Vertrauen gegenüber des Justizsenators aus. Braun, der nur elf Tage im Amt war, nannte als Grund für seinen Rücktritt die einseitige Berichterstattung über die besagten Immobiliengeschäfte. Zunächst hieß es nur, dass Braun die Verantwortung für den Verbraucherschutz abgeben wolle. Doch schon kurz darauf wurde der Rücktritt auch von allen anderen Ämtern bekannt gegeben. Grund dafür war wohl, dass in den vergangenen Tagen zunehmend Druck auf ihn ausgeübt wurde. So wurde in den Medien darüber berichtet, der CDU-Politiker wäre sich schon vor der Übernahme seines Amtes der Beschwerden bewusst gegeben, die bezüglich einiger von ihm als Notar beurkundeten Immobiliengeschäfte laut wurden.
Braun selbst jedoch wies die Vorwürfe am vergangenen Sonntag zurück und betonte, dass bis zu seiner Ernennung zum Senator weder bei der Notarkammer noch beim Präsidenten des Landgerichts Berlin Beschwerden in Bezug auf seine Tätigkeit eingegangen wären. Die Vorwürfe sollen sich in sogenannten Schrottimmobilien begründen, die Braun zu überhöhten Preisen an Käufer gegeben habe. Aufgrund ungenügender Aufklärung seinerseits, soll es sich hier also um Betrug handeln.